- Mehrstimmrecht
- 1. M. bei Genossenschaften: Genossen, die den Geschäftsbetrieb der Genossenschaft bes. fördern, bis zu drei Stimmen eingeräumtes ⇡ Stimmrecht.- 2. M. bei Aktiengesellschaften: ⇡ Mehrstimmrechtsaktie.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Mehrstimmrecht — Ein Mehrstimmrecht ist im Zusammenhang einer Aktiengesellschaft das durch die Satzung begründete Sonderrecht eines Gesellschafters, mehr Stimmen abzugeben, als es seiner Beteiligung entspricht. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3… … Deutsch Wikipedia
Mehrfachstimmrecht — Ein Mehrstimmrecht ist im Zusammenhang einer Aktiengesellschaft das durch die Satzung begründete Sonderrecht eines Gesellschafters, mehr Stimmen abzugeben, als es seiner Beteiligung entspricht. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3… … Deutsch Wikipedia
Genossenschaft — Kooperative; Sozietät * * * Ge|nos|sen|schaft [gə nɔsn̩ʃaft], die; , en: Vereinigung, Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern: eine Genossenschaft gründen;… … Universal-Lexikon