Mehrstimmrecht

Mehrstimmrecht
1. M. bei Genossenschaften: Genossen, die den Geschäftsbetrieb der Genossenschaft bes. fördern, bis zu drei Stimmen eingeräumtes  Stimmrecht.
- 2. M. bei Aktiengesellschaften:  Mehrstimmrechtsaktie.

Lexikon der Economics. 2013.

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